| News 21.09.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Armer ’Sooby’ Schließlich rückte ein Spezialistenteam für
Rettungen bei Grubenunglücken an, aber, so wie es aussieht, wussten auch
diese Männer keine Lösung. |
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| ende news 21.9.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Kohlmeisen fressen in der Not
sogar Fledermäuse! |
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| ende news 18.9.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Listenhunde brauchen eine
Lobby Die
Tierheime der Tierschutzliga sind überfüllt mit beschlagnahmten
Hunden, die einzig und allein wegen ihrer Rassezugehörigkeit als
gefährlich gelten. Eingeteilt in Kategorie I bis III ist die Haltung
dieser so genannten Listenhunde entweder überhaupt nicht oder nur
mit einem Gutachten möglich, das ihre Gutmütigkeit beweist.Unverständlich ist: Die Listenhunde der Kategorie I sind in Bayern für ein Gutachten von vorn herein nicht zugelassen. Ohne auffällig geworden zu sein, sind sie zu einem lebenslangen Aufenthalt im Tierheim verurteilt. Es sei denn, ihr Halter könnte ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen. Doch dies kann (im Sinne der Verordnung) kaum jemand. Diese pauschale Maßregelung von
bestimmten Hunderassen gaukelt eine vermeintliche Sicherheit vor
gefährlichen Hunden vor, die tatsächlich nicht gegeben ist, denn:
Jeder Hund – egal welcher Rasse – kann durch falsche Behandlung,
Erziehung oder Ausbildung zur Gefahr für andere Lebewesen werden.
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Yippie-Jaya-Jippie-Jippie-Jeh Mehr als eine Stunde versuchten die alarmierten Beamten vergeblich das Tier einzufangen. Die Boa wollte sich immer verkriechen. Eine mutige Polizistin schnappte die Schlange gegen 9.25 Uhr schließlich mit den Händen und transportierte das Reptil in die Polizeiinspektion ab. Nach der Übergabe an die Tierrettung wurde die bedrohlich wirkende Schlange als harmlose Regenbogen-Boa identifiziert. Laut dem zuständigen Leiter des Wiener Veterinäramts, Walter Reisp, handelt es sich dabei um eine ungiftige exotische Riesenschlange, die als beliebtes Terrarium-Tier aber auch als Ausbruchskünstler bekannt ist. Dieter Mühlena |
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| ende news 17.9.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erbstreit: Dieses Testament, dass der Verstorbene drei Jahre vor seinem Tod niedergelegt hatte, steht jetzt im Zentrum eines Erbstreites vor dem Bonner Landgericht. Das bestätigte ein Sprecher am Mittwoch.
Das Amtsgericht Euskirchen hatte dem gesetzlichen Erben des Verstorbenen einen Erbschein ausgestellt. Mit der Begründung: Das Testament des 52-jährigen, der im Januar 2009 gestorben ist, sei ungültig, da ein Hund kein Erbe sein könne.
Ein Erbe müsse eine Rechtsperson sein, so steht es im Gesetz, und das sei ein Tier naturgemäß nicht.
Ein Freund des Verstorbenen, der sich - wie im Testament ebenfalls niedergelegt - um Lucky, aber auch um die Instandhaltung der Häuser kümmern soll, hat dagegen Beschwerde beim Bonner Landgericht eingelegt und fordert die Einziehung des Erbscheins. Sein Argument: Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Testaments sei er der rechtmäßige Erbe, weil er Lucky «gut behandeln, füttern und einmal im Jahr impfen lassen» soll.
So habe es der Verstorbene
im letzten Willen formuliert. Jetzt müssen die Bonner Richter
entscheiden, ob das Testament wirksam ist oder nicht. Dabei müssen sie
nicht nur den Wortlaut prüfen, sondern auch den Willen des Erblassers
erforschen, was der Mann mit seinem Testament wirklich gemeint hat.
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| emde news 16.9.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der erste
Panda ... der im Zoo von San Diego (USA) geboren wurde! ...
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Schon
wieder – Verbrechen durch einen Jäger?!
Die Gedanken sind frei
doch alles in der Still', und wie es sich schicket. Mein Wunsch, mein Begehren kann niemand verwehren, es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei! Dieter Mühlena |
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| ende news 15.9.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die trügerische Sicherheit durch Haustierkennzeichnung In
Deutschland werden etwa 5,5 Mio. Hunde und 8,2 Mio. Katzen als Haustiere
gehalten und über 500 Tierheime bemühen sich täglich um die Aufnahme,
Versorgung sowie Identifizierung und Rückgabe von entlaufenen Haustieren
an ihren rechtmäßigen Besitzer. Im Durchschnitt können 75% der
aufgefundenen Hunde und nur etwa 10 – 20 % der Katzen ihrem Besitzer
zugeordnet werden. Zusätzlich wird mit Hilfe von Tierverlustdateien nach
zahl-reichen, als vermisst gemeldeten Hauskatzen gesucht, die oft für
immer verschwunden bleiben und wodurch schnell Gerüchte über z.B.
organisierte Tierfänger entstehen. Trotz der Tatsachen, dass viele
Tierheime fast ausnahmslos mit Mikrochip gekennzeichnete Tiere an neue
Besitzer vermitteln und es drei große Einrichtungen in Deutschland gibt,
die seit Jahren für Tierkennzeichnung und -registrierung werben, gibt es
eine leider bei Städten und Gemeinden weit verbreitete, öffentlich kaum
bekannte und von vielen Tierschützern nicht thematisierte Vorgehensweise
im Umgang mit tödlich verunglückten Hunden und Katzen, durch die diese -
trotz Kennzeichnung - praktisch spurlos verschwunden bleiben können und
deren Rechtmäßigkeit angezweifelt werden muss.Tödlich verunglückte Hunde und Katzen werden im öffentlichen Verkehrsraum von der Feuerwehr, privaten Tierentsorgungsunternehmen oder der Stadtreinigung aufgenommen und meistens, ohne auf Tierkennzeichnungen oder Eigentümerhinweise zu achten, sofort in eine Tierkörpersammelstelle transportiert bzw. in einem dafür vorgesehenen Sammelcontainer entsorgt. Auf Autobahnen erfolgt der Abtransport durch die Autobahnmeistereien oder die Autobahnpolizei. Da nicht nur tote Haustiere, sondern auch andere überfahrene frei lebende Tiere, wie z.b. Wildkaninchen, Füchse oder Rehe, in der Tierkörpersammelstelle entsorgt werden, dürfen Tierkadaver, die bereits in einem solchen Tiersammelcontainer entsorgt wurden und eventuell Kontakt mit anderen Tierkadavern hatten, grundsätzlich, aus tierseuchenrechtlichen Aspekten, nicht wieder entnommen bzw. ausgehändigt werden. Jens Wolters
www.tierschutz-pressedienst.de |
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Polizeibeamte „entsorgten“ tödlich verunglückte Hauskatze
Diese Schilderung von mehreren Augenzeugen erscheint wahrheitsgemäß, weil die Katze später wirklich im besagten Gebüsch aufgefunden und nachträglich, anhand der von der Tierbesitzern veranlassten Kennzeichnung, eindeutig als deren Eigentum identifiziert wurde. Mittlerweile wurde gegen die beiden Polizeibeamten ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Tierische Nebenprodukte-BeseitigungsGesetz (TierNebG) sowie gegen das AbfallbeseitigungsGesetz (AbfG) eingeleitet. Außerdem scheint die Fälschung eines polizeilichen Protokolls, über die angeblich ordnungsgemäße Beseitigung eines Tierkadavers, vorzuliegen. Jens Wolters www.tierschutz-pressedienst.de |
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Sind tödlich verunglückte Haustiere automatisch herrenlos? Fundtiere
sind meistens entlaufen, können aber nicht automatisch, ohne Nachweis
als vom Besitzer ausgesetzt angesehen werden. Herrenlose Tiere können
keinem Besitzer bzw. Eigentümer zugeordnet werden. Der in
Tierschutzfragen erfahrene Braunschweiger Rechtsanwalt Hartmut J. R.
Ritter verdeutlicht, ob tödlich verunglückte Hunde und Katzen
automatisch als herrenlos einzustufen sind:„Gemäß dem Paragraphen 90a des Bundesgesetzbuches sind Tiere keine Sache mehr. Dennoch sind auf sie die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die in diesem Fall gemeinten Haustiere werden herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht auf das Eigentum zu verzichten den Besitz der Sache aufgegeben hat (§ 959 BGB). Auch wenn ein Tier z.b. überfahren wurde, bleibt es - solange ein Eigentumsverzicht nicht vorliegt - im Eigentum des Tierhalters. Dies vorausgesetzt, muss bei jedem tot aufgefundenen Haustier immer unterstellt werden, dass eine Besitzaufgabe des Tierhalters nicht vorliegt. Den Finder (Polizei, Feuerwehr, Autobahnmeisterei, etc.) trifft somit die Verpflichtung, vor der Entsorgung des toten Tieres den Tierhalter, anhand z.b. einer Hundesteuermarke, Tätowierung oder Mikrochip, festzustellen“, erklärt Rechtsanwalt Ritter. Bedeutet dies, dass viele Städte und Gemeinden mit toten Haustieren nicht rechtmäßig verfahren? Ritter: „Auf jeden Fall handelt derjenige, der das Tier trotz erkennbarer Eigentumszuordnung dem Besitzer entzieht, im Sinne einer verbotenen Eigenmacht widerrechtlich. Würde ein derartig Handelnder auf frischer Tat angetroffen, so könnte der Tierhalter ihm den Tierkadaver notfalls mit Gewalt wieder abnehmen. Rein rechts-theoretisch könnte natürlich auch in diesem Fall der Besitzer die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm den Besitz entzogen hat.“ Welche Konsequenzen könnte man aus vorausgegangenem Fallbeispiel ziehen? Dazu empfiehlt Rechtsanwalt Ritter: „Da es im vorliegenden Fall letztendlich darum geht, dass der Tierhalter von den oben angeführten Stellen informiert wird, müssen diese so sensibilisiert werden, dass sie getötete Tiere, soweit feststellbar, dem Tierhalter zu melden haben.“ Mit Sicherheit wäre jeder Hunde- und Katzenbesitzer nach dem Verlust seines eventuell langjährigen Haustieres sehr dankbar, wenn er wenigstens eine Benachrichtigung über das Auffinden seines tödlich verunglückten Tieres bekommen würde und ihm - zusätzlich zu dem Trennungsschmerz - eine wochenlange, erfolglose Suche sowie die quälenden Gedanken an das ungewisse Schicksal des Tieres erspart bleiben würden. Jens Wolters
www.tierschutz-pressedienst.de |
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| ende news 14.9.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Utah's ‘Hogle Zoo’ in Salt Lake City … Nachwuchs – Erfolge … Die
im Moment wohl größte Attraktion des Zoos´s sind die drei jungen
sibirischen Tiger!Schon die Mutter der drei männlichen Amur -Tigerbabys - Basha - wurde im Jahr 2003 dort im Zoo geboren. Der Vater hört auf den Namen Kazek, wie die drei neuen Familienmitglieder einmal heißen sollen, ist noch nicht verlautbart. Geboren wurden sie am bereits am 02. Juni diesen Jahres, waren aber bisher samt ihrer Mutter von der Öffentlichkeit fern gehalten worden. Es war die erste Schwangerschaft des Tigerweibchens und nach Angaben der Zoodirektion ist sie eine führsorgliche Mutter! Die Amur Tiger [Foto: Beispiel] (sie wurden früher sibirische Tiger genannt) sind nicht nur in Sibirien, sondern auch im Nordosten von China beheimatet, können bis über 290 Kg schwer werden und eine Länge von bis zu über 3,50 Meter erreichen. Aber nicht nur über die drei Tigerbabys freuen sich Zoodirektion und Besucher, sondern in dem Zoo wurden in diesem Jahr auch noch ein männliches Giraffenbaby, ein weibliches Elefantenbaby, ein männliches Schneeleoparden Baby und zwei Goldlöwenaffen [Foto: Beispiel] (golden lion tamarin mokeys) geboren. Diese Affen gehören zu den seltensten und vom Aussterben bedrohten Affen der Welt! |
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Panda –
Zwillinge in China geboren … seltener Nachwuchs im Shaanxi Rare Wildlife Rescue and Breeding Research Centre … mit
den beiden Neugeborenen sind es jetzt 20 Riesenpandas, die sich in
diesem Schutzgebiet aufhalten. Da die Pandas nicht gerade sehr
vermehrungsfreudig sind, wurde die Mutter der jetzt geborenen Zwillinge
künstlich mit dem Samen von zwei verschiedenen Männchen befruchte, so
dass man zumindest jetzt noch nicht sagen kann, wer der Vater ist. Das
muß später eine Gen-Untersuchung ergeben.Noch leben etwa 1,590 wilde Pandas in China, die meisten im Südwesten, in Szechuan, Shaanxi und der nordwestlichen Provinz Gansu, aber ihre Zahl geht immer weiter zurück, weil die Lebensbedingengen für sie immer schlechter werden. Bisher wurden in den vergangenen Jahren etwa 180 Pandas in der Gefangenschaft geboren, was aber nicht ausreicht um die Population zu erhalten. (Foto: einer anderen Pandamutter) |
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Kenia … jedes Jahr ca. 100 Löwen weniger ... Seit
dem Jahr 2002 sind es in Kenia Jahr für Jahr ca. 100 Löwen weniger
geworden! Das wurde von dem Kenianischen Wildlife Service vor
wenigen Tagen bekannt gegeben. Gleichzeitig wies die Organisation darauf
hin, dass – so dieser Schwund andauern würde – in ca. 20 Jahren in Kenia
kein Löwe mehr anzutreffen sei!Die Hauptschuld daran würden Herdenwächter tragen, die die Löwen abschießen, weil sie die Herden angreifen, um Beute zu machen, behauptete der Sprecher der AFP Paul Udoto. Aber auch noch andere Faktoren wären daran beteiligt, dass die Population von 2002 mit gezählten 2,749 Tieren auf derzeitig 2,000 Tiere zurückgegangen sei. |
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Fledermausnacht in vielen hessischen Orten
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DAS
AKTUELLE THEMA DES MONATS Wespen ... sie sind nicht gern gesehen ... denn
viele Menschen haben vor ihnen Angst – ob begründet oder nicht –darüber lässt es sich streiten! Daß es verschiedene Wespen gibt, hat man vielleicht schon mal gehört und auch, dass außer zwei Arten die Anderen harmlos sein sollen, hat man vielleicht auch schon mal gehört oder gelesen. Lediglich die Deutsche Wespe und die sogenannte Gemeine Wespe könnten dem Menschen lästig werden – das ist zumindest die Ansicht von Experten. Aber einen solchen Experten hat man vermutlich nicht gerade parat, wenn einem die Wespen umschwärmen. weiter lesen... |
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