News 21.09.2009

Armer  ’Sooby’
...
Riesenrettungsaktion in Australien für tauben Hund ...
Scooby,
ein achtjähriger, tauber King-Charles-Spaniel, war am Sonntag (06.09.) durch eine winzige Passage in eine Höhle gekrochen und fand nicht wieder heraus. Das hat in Australien Dutzende Rettungskräfte und die Öffentlichkeit tagelang in Atem gehalten. Die Familie ging zunächst davon aus, dass eine Schlange ihn gepackt hat. ’Wir dachten, er wäre tot’, sagte Jacks Mutter Melissa der Lokalpresse. Am Dienstag hörten sie den Vierbeiner dann plötzlich winseln. Und zwar aus einer Höhle heraus, die sich auf dem Grundstück befindet. Da war der Hund durch eine winzige Passage in eine Höhle gekrochen und fand nicht wieder heraus. Als das Tier auf Rufen nicht zum Vorschein kam, alarmierten sie die Feuerwehr.
Die Passage aber war für einen Menschen viel zu eng und Sprengungen hätten die Höhle zum Einsturz bringen können Die Retter schoben dann ein teleskopisches Mikrofon in den sechs Meter langen Tunnel und nahmen Geräusche auf: Scooby schnarchte seelenruhig. Eine nachgeschobene Kamera nahm der Hund freudig in Augenschein und leckte die Linse ab. Doch machte er keine Anstalten, ans Tageslicht zu kommen.
Die Tierschutzorganisation RSPCA appellierte an Hundeliebhaber, für die Aktion zu spenden. Scoobys Herrchen Jack Newton (6) wartete unterdessen ängstlich vor der Höhle auf dem Grundstück seiner Eltern in Sweetmans Creek rund eine Stunde nördlich von Sydney.

Schließlich rückte ein Spezialistenteam für Rettungen bei Grubenunglücken an, aber, so wie es aussieht, wussten auch diese Männer keine Lösung.
Auch Versuche, ihn mit einer Futterspur auf die richtige Fährte zu locken, blieben erfolglos – so bleibt nur die Hoffnung, dass der Hunger doch noch so stark wird, dass ’Sooby’ doch noch auf der ’Futterspur’ wieder heraus findet.
Dieter Mühlena

ende news 21.9.2009

Kohlmeisen fressen in der Not sogar Fledermäuse!
Mehr oder weniger durch Zufall stießen ungarische Wissenschaftler auf eine erstaunliche Entdeckung! In zwei harten Wintern flogen die Vögel (Parus major) an 21 Beobachtungstagen insgesamt 18 Mal in eine Höhle, in der Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) ihren Winterschlaf hielten. Teilweise flogen sie mit ihrer Beute im Schnabel wieder heraus und fraßen die Fledermäuse auf einem Baum in der Nähe.
Die Höhle im Nordosten Ungarns hat einen großen Eingang, so dass sich die Meisen mit Hilfe des einfallenden Lichts noch orientieren können. Oder aber,  die Vögel finden ihre Beute in der Höhle möglicherweise auch durch Laute, die im Winterschlaf gestörte Tiere beim Aufwachen ausstoßen und die von den Meisen gehört werden können.
Zu Räubern werden die Kohlmeisen jedoch nur in extremen Notsituationen, wenn die Schneedecke geschlossen ist und die Vögel ihre übliche Nahrung nicht finden können.
Als die Forscher wenige Meter vor dem Höhleneingang Sonnenblumenkerne und Speck anboten, zogen die Vögel diese Nahrung vor und ließen die Fledermäuse in Ruhe – lediglich eine einzige Kohlmeise holte sich nur noch eine Fledermaus.
Ein solches Vorgehen setze eine große Verhaltensflexibilität bei den Tieren voraus, die man im gewissen Sinne mit logischem Denken interpretieren kann.
Schon viel früher hatte man gerade bei Meisenvögel ein erstaunliches Verhalten und einen Erfindungsreichtum bei der Nahrungssuche festgestellt. So wurde z.B. auf den britischen Inseln festgestellt, dass Blaumeisen in harten Wintern die vom Milchmann vor die Haustüren gelieferten Milchflaschen mit dem Schnabel öffneten, um an die Sahne im Deckel zu kommen. Dabei handelte es sich natürlich nicht um stabile Drehverschlüsse, wie auf heutigen Milchflaschen, sondern um die aufgeklebten Staniolverschlüsse, wie sie heute noch auf Sahne~ oder Joghurtbechern üblich sind.
Verhaltensflexibilität, gepaart mit veränderten Gegebenheiten der Umwelt - zum Beispiel Nahrungsengpässen -, kann erstaunliche Neuerungen im Tierverhalten hervorbringen», erläuterte Studienleiter Björn Siemers
Die Studie wird übrigens in den «Biology Letters» der britischen Royal Society veröffentlicht.
Dieter Mühlena

ende news 18.9.2009
Listenhunde brauchen eine Lobby
 
Die Tierheime der Tierschutzliga sind überfüllt mit beschlagnahmten Hunden, die einzig und allein wegen ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten. Eingeteilt in Kategorie I bis III ist die Haltung dieser so genannten Listenhunde entweder überhaupt nicht oder nur mit einem Gutachten möglich, das ihre Gutmütigkeit beweist.

Unverständlich ist: Die Listenhunde der Kategorie I sind in Bayern für ein Gutachten von vorn herein nicht zugelassen. Ohne auffällig geworden zu sein, sind sie zu einem lebenslangen Aufenthalt im Tierheim verurteilt. Es sei denn, ihr Halter könnte ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen. Doch dies kann (im Sinne der Verordnung) kaum jemand.

Diese pauschale Maßregelung von bestimmten Hunderassen gaukelt eine vermeintliche Sicherheit vor gefährlichen Hunden vor, die tatsächlich nicht gegeben ist, denn: Jeder Hund – egal welcher Rasse – kann durch falsche Behandlung, Erziehung oder Ausbildung zur Gefahr für andere Lebewesen werden.
Den Preis für die Internierung der grundlos diskriminierten Hunde bezahlt die Tierschutzliga – und natürlich die Hunde – mit lebenslangem Dauerarrest.
 

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Yippie-Jaya-Jippie-Jippie-Jeh
... keine Cowboys, aber auch keine Dschungelexperten! ...
Wenn man sich diese Geschichte zu Gemüte führt – dann muß man sich wohl fragen, wer hat da mehr ‚Schiß’ vor wem gehabt???
Schauplatz für diese ‚Hatz’ war Simmering, -  (Ortsteil von Wien) – ein Wohnungsbesitzer sah sich am Morgen, als er gemütlich auf dem Balkon seiner Wohnung Frühstücken wollte, mit einer Riesenschlange konfrontiert. Der Mann entdeckte das 1,30 Meter lange, gefährlich aussehende Reptil kurz nach 8.00 Uhr auf seinem Balkon im Erdgeschoß seiner Wohnung.
Niemand traute sich die bräunlich gefärbte Schlange, die sich später als ungiftige Regenbogen-Boa entpuppte, anzufassen.

Mehr als eine Stunde versuchten die alarmierten Beamten vergeblich das Tier einzufangen. Die Boa wollte sich immer verkriechen. Eine mutige Polizistin schnappte die Schlange gegen 9.25 Uhr schließlich mit den Händen und transportierte das Reptil in die Polizeiinspektion ab. Nach der Übergabe an die Tierrettung wurde die bedrohlich wirkende Schlange als harmlose Regenbogen-Boa identifiziert. Laut dem zuständigen Leiter des Wiener Veterinäramts, Walter Reisp, handelt es sich dabei um eine ungiftige exotische Riesenschlange, die als beliebtes Terrarium-Tier aber auch als Ausbruchskünstler bekannt ist.

Dieter Mühlena
ende news 17.9.2009

Erbstreit:
... Hund als Alleinerben eingesetzt ...
Au-weia!  Da dürfte der Streit fast vorprogrammiert sein!
Denn das dürfte kein Erbe gerne sehen – doch muß man sich hier nicht automatisch die Frage stellen, aus welchem Grund hat der Erblasse diese Regelung getroffen - - - sicher nicht aus Mutwillen! (Es sei denn, die in Frage kommenden Erben – sind ihm aus irgendeinem Grund heraus – entweder nicht genehm, oder aber er will seine (über den Hund hinausgehenden Erben) dadurch zu einem gewissen Verhalten zwingen, weil sie seiner Ansicht nach – ohne diese Maßnahme – nicht fähig sein würden (oder aber nicht bereit sein), seinen Willen (die Erbangelegenheiten betreffend) umzusetzen!
Der aktuelle Vorgang – ein 52jähriger hat bereits drei Jahre vor seinem Tod – festgelegt, dass sein Hund ‚Lucky’ nach seinem Tod als Alleinerbe eingesetzt werden soll, dass das Tier Alles erbt, auch die Häuser, die ihm, dem Erblasser gehören!
Zitate: >>> 

Dieses Testament, dass der Verstorbene drei Jahre vor seinem Tod niedergelegt hatte, steht jetzt im Zentrum eines Erbstreites vor dem Bonner Landgericht. Das bestätigte ein Sprecher am Mittwoch.

 

Das Amtsgericht Euskirchen hatte dem gesetzlichen Erben des Verstorbenen einen Erbschein ausgestellt. Mit der Begründung: Das Testament des 52-jährigen, der im Januar 2009 gestorben ist, sei ungültig, da ein Hund kein Erbe sein könne.

 

Ein Erbe müsse eine Rechtsperson sein, so steht es im Gesetz, und das sei ein Tier naturgemäß nicht.

 

Ein Freund des Verstorbenen, der sich - wie im Testament ebenfalls niedergelegt - um Lucky, aber auch um die Instandhaltung der Häuser kümmern soll, hat dagegen Beschwerde beim Bonner Landgericht eingelegt und fordert die Einziehung des Erbscheins.

Sein Argument: Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Testaments sei er der rechtmäßige Erbe, weil er Lucky «gut behandeln, füttern und einmal im Jahr impfen lassen» soll.

 

So habe es der Verstorbene im letzten Willen formuliert. Jetzt müssen die Bonner Richter entscheiden, ob das Testament wirksam ist oder nicht. Dabei müssen sie nicht nur den Wortlaut prüfen, sondern auch den Willen des Erblassers erforschen, was der Mann mit seinem Testament wirklich gemeint hat. <<<
Soweit der jetzige Stand des Verfahrens – das für Alle Tierliebhaber – von Bedeutung sein wird, weil man vermutlich auf Grund dieses Urteils – in der Zukunft sein Testament entsprechend diesem Fall – und den daraus entstehenden Konsequenzen – verfassen müsste!
>>> So sei es einer jeden Person angeraten, vor Abfassung eines Testaments, welches in diese Richtung gehen soll, eine entsprechende Rechtsberatung einzuholen! <<<

Dieter Mühlena
emde news 16.9.2009
Der erste Panda
... der im Zoo von San Diego (USA) geboren wurde! ...

Seit es im Zoo von San Diego Pandabären gibt, das ist seit 1987 der Fall, ist es das erste Mal, dass es zu einer Pandageburt im Zoo gekommen ist. Das Elternpaar: Bai Yun (Mutter) und Shi Shi (Vater) sind von China an den Zoo in San Diego für 12 Jahre ausgeliehen. Und es ist auch Bai Yun´s erste Geburt.
Inzwischen ist das Ereignis aber bereits fast 6 Wochen her und inzwischen sieht der Kleine auch schon fast wie ein richtiger Pandabär aus. (Wie die kleinen von Geburt an aussehen, hatten wir ja bereits vor nicht allzu langer Zeit in einer Fotodokumentation gezeigt.)
Bei der Tierärztlichen Untersuchung nach ca. 4 Wochen – stellte es sich heraus, dass es sich bei diesem seltenen Nachwuchs, um ein männliches Tier handelt, das zu dem Zeitpunkt (03.09.) bereits 1,259 Kg wog und  (37 Zentimeter) lang war. Nach Auskunft des Obertierarztes des Zoos Geoff Pye ist der kleine Panda rund um gesund und munter!
Dieses Ereignis war natürlich für den Zoo eine Sensation und nach Bekannt werden der erfolgreichen, geglückten Geburt, brach das Computersystem des Zoos zusammen – wovon vor Allem die Webcam betroffen war.
Hoffen wir, dass sich der kleine Panda auch weiterhin gut entwickeln möge.
Dieter Mühlena

Schon wieder – Verbrechen durch einen Jäger?!

Drei Wochen lang hatte der Besitzer eines rotbraun gestreiften Katers sein Tier vermisst, als er es endlich in einer Scheune entdeckte. Daß der Kater an  den Augen verletzt war, bemerkte der Besitzer zwar gleich, führte das aber auf eine ‚Rauferei’ unter Katzen zurück und erst, als die Wunden nicht heilen wollten, suchte er einen Tierarzt auf!
Dieser stellte dann sofort fest, dass es sich bei den Verletzungen nicht um Wunden, die von einer Rauferei her stammen könnten, handelte!
Der erfahrene Tierarzt erkannte, gleich, dass es sich bei den Verletzungen um Schussverletzungen handeln würde! Und entfernte aus den beiden Augen des Tieres mehrere Schrotkugeln!!!
Da Schrotgewehre (im Gegensatz zu Luftgewehren) nur einem bestimmten Besitzerkreis (nämlich Jägern) zugeordnet werden können – ist es wohl klar, dass der Kater – wie schon viele andere Haustiere vor ihm von einem dieser ruchlosen Tiermörder angeschossen und verletzt liegen gelassen wurde (wie es üblicherweise auch vielen Wildtieren ergeht – eben, weil diese Tiermörder zu faul sind, dem angeschossenen, aber nicht getöteten Tier hinterher zu gehen, um das Tier – egal ob Wild~ oder Haustier – dann wenigstens mit einem ‚Gnadenschuß’ zu erlösen!!!
Erst vor wenigen Monaten hatten wir bei uns in der Region (wir berichteten) einen angeschossenen Adler!!! – der auch von einem dieser ruchlosen, verbrecherischen Tierquäler angeschossen – liegen gelassen wurde!!!
Was sind das nur für Menschen – bzw. wollen das für Menschen sein???
- - - Hier drängt sich mir ein Vergleich aus unserer Vergangenheit auf - - -
den ich aber aus gewissen Gründen nicht öffentlich aussprechen darf, aber wie lautet das allseits bekannte Lied von dem (leider) unbekannten Autor:

Die Gedanken sind frei

 

G

D

G

Die Ged

anken sind frei, wer k

ann sie err

aten,

 

 

D

G

sie fliegen vorbei, wie n

ächtliche Sch

atten.

 

 

D

G

D

G

Kein M

ensch kann sie w

issen, kein J

äger ersch

ießen.

 

 

C

G

D

G

Es bl

eibet dab

ei: Die Ged

anken sind fr

ei!

Ich denk' was ich will und was mich beglückt,
doch alles in der Still', und wie es sich schicket.
Mein Wunsch, mein Begehren kann niemand verwehren,
es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei!
Dieter Mühlena
 
ende news 15.9.2009
Die trügerische Sicherheit durch Haustierkennzeichnung

In Deutschland werden etwa 5,5 Mio. Hunde und 8,2 Mio. Katzen als Haustiere gehalten und über 500 Tierheime bemühen sich täglich um die Aufnahme, Versorgung sowie Identifizierung und Rückgabe von entlaufenen Haustieren an ihren rechtmäßigen Besitzer. Im Durchschnitt können 75% der aufgefundenen Hunde und nur etwa 10 – 20 % der Katzen ihrem Besitzer zugeordnet werden. Zusätzlich wird mit Hilfe von Tierverlustdateien nach zahl-reichen, als vermisst gemeldeten Hauskatzen gesucht, die oft für immer verschwunden bleiben und wodurch schnell Gerüchte über z.B. organisierte Tierfänger entstehen. Trotz der Tatsachen, dass viele Tierheime fast ausnahmslos mit Mikrochip gekennzeichnete Tiere an neue Besitzer vermitteln und es drei große Einrichtungen in Deutschland gibt, die seit Jahren für Tierkennzeichnung und -registrierung werben, gibt es eine leider bei Städten und Gemeinden weit verbreitete, öffentlich kaum bekannte und von vielen Tierschützern nicht thematisierte Vorgehensweise im Umgang mit tödlich verunglückten Hunden und Katzen, durch die diese - trotz Kennzeichnung - praktisch spurlos verschwunden bleiben können und deren Rechtmäßigkeit angezweifelt werden muss.

Tödlich verunglückte Hunde und Katzen werden im öffentlichen Verkehrsraum von der Feuerwehr, privaten Tierentsorgungsunternehmen oder der Stadtreinigung aufgenommen und meistens, ohne auf Tierkennzeichnungen oder Eigentümerhinweise zu achten, sofort in eine Tierkörpersammelstelle transportiert bzw. in einem dafür vorgesehenen Sammelcontainer entsorgt. Auf Autobahnen erfolgt der Abtransport durch die Autobahnmeistereien oder die Autobahnpolizei. Da nicht nur tote Haustiere, sondern auch andere überfahrene frei lebende Tiere, wie z.b. Wildkaninchen, Füchse oder Rehe, in der Tierkörpersammelstelle entsorgt werden, dürfen Tierkadaver, die bereits in einem solchen Tiersammelcontainer entsorgt wurden und eventuell Kontakt mit anderen Tierkadavern hatten, grundsätzlich, aus tierseuchenrechtlichen Aspekten, nicht wieder entnommen bzw. ausgehändigt werden.

Jens Wolters www.tierschutz-pressedienst.de
 

Polizeibeamte „entsorgten“ tödlich verunglückte Hauskatze 

Ein geradezu unglaublicher Vorfall ereignete sich vor einiger Zeit in der Stadt Wuppertal. Dort beklagte eine Familie den Verlust ihrer entlaufenen und mit Mikrochip gekennzeichneten Hauskatze und startete eine umfangreiche Suchaktion, u.a. mit Hilfe von in der Nachbarschaft ausgehängten Plakaten. Daraufhin meldete sich eine aufmerksame Anwohnerin, die ein solches, leider tödlich verunglücktes Tier im Straßenbereich der Polizei gemeldet hatte. Die Polizei teilte auf Anfrage mit, dass der Tierkadaver ordnungsgemäß der Tierkörperbeseitigung zugeführt wurde. Die Tierkörpersammelstelle wiederum erklärte, dass dort kein solches Tier eingeliefert wurde, was die tierliebe Familie misstrauisch machte und veranlasste, weiter nach ihrer Katze zu suchen. Später fanden sich Augenzeugen, die die zum Fundort des verstorbenen Tieres gerufene Polizeistreife gesehen haben. Einer der Polizeibeamten soll – im wahrsten Sinne des Wortes – das leblose Tier am Schwanz gepackt und im hohen Bogen in eine nahegelegende Böschung geschleudert haben.

Diese Schilderung von mehreren Augenzeugen erscheint wahrheitsgemäß, weil die Katze später wirklich im besagten Gebüsch aufgefunden und nachträglich, anhand der von der Tierbesitzern veranlassten Kennzeichnung, eindeutig als deren Eigentum identifiziert wurde. Mittlerweile wurde gegen die beiden Polizeibeamten ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Tierische Nebenprodukte-BeseitigungsGesetz (TierNebG) sowie gegen das AbfallbeseitigungsGesetz (AbfG) eingeleitet. Außerdem scheint die Fälschung eines polizeilichen Protokolls, über die angeblich ordnungsgemäße Beseitigung eines Tierkadavers, vorzuliegen.

Jens Wolters www.tierschutz-pressedienst.de

Sind tödlich verunglückte Haustiere automatisch herrenlos?

Fundtiere sind meistens entlaufen, können aber nicht automatisch, ohne Nachweis als vom Besitzer ausgesetzt angesehen werden. Herrenlose Tiere können keinem Besitzer bzw. Eigentümer zugeordnet werden. Der in Tierschutzfragen erfahrene Braunschweiger Rechtsanwalt Hartmut J. R. Ritter verdeutlicht, ob tödlich verunglückte Hunde und Katzen automatisch als herrenlos einzustufen sind:

„Gemäß dem Paragraphen 90a des Bundesgesetzbuches sind Tiere keine Sache mehr. Dennoch sind auf sie die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die in diesem Fall gemeinten Haustiere werden herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht auf das Eigentum zu verzichten den Besitz der Sache aufgegeben hat (§ 959 BGB). Auch wenn ein Tier z.b. überfahren wurde, bleibt es - solange ein Eigentumsverzicht nicht vorliegt - im Eigentum des Tierhalters. Dies vorausgesetzt, muss bei jedem tot aufgefundenen Haustier immer unterstellt werden, dass eine Besitzaufgabe des Tierhalters nicht vorliegt. Den Finder (Polizei, Feuerwehr, Autobahnmeisterei, etc.) trifft somit die Verpflichtung, vor der Entsorgung des toten Tieres den Tierhalter, anhand z.b. einer Hundesteuermarke, Tätowierung oder Mikrochip, festzustellen“, erklärt Rechtsanwalt Ritter.

Bedeutet dies, dass viele Städte und Gemeinden mit toten Haustieren nicht rechtmäßig verfahren?
Ritter: „Auf jeden Fall handelt derjenige, der das Tier trotz erkennbarer Eigentumszuordnung dem Besitzer entzieht, im Sinne einer verbotenen Eigenmacht widerrechtlich. Würde ein derartig Handelnder auf frischer Tat angetroffen, so könnte der Tierhalter ihm den Tierkadaver notfalls mit Gewalt wieder abnehmen. Rein
rechts-theoretisch könnte natürlich auch in diesem Fall der Besitzer die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm den Besitz entzogen hat.“

Welche Konsequenzen könnte man aus vorausgegangenem Fallbeispiel ziehen?
Dazu empfiehlt Rechtsanwalt Ritter: „Da es im vorliegenden Fall letztendlich darum geht, dass der Tierhalter von den oben angeführten Stellen informiert wird, müssen diese so sensibilisiert werden, dass sie getötete Tiere, soweit feststellbar, dem Tierhalter zu melden haben.“

Mit Sicherheit wäre jeder Hunde- und Katzenbesitzer nach dem Verlust seines eventuell langjährigen Haustieres sehr dankbar, wenn er wenigstens eine Benachrichtigung über das Auffinden seines tödlich verunglückten Tieres bekommen würde und ihm - zusätzlich zu dem Trennungsschmerz - eine wochenlange, erfolglose Suche sowie die quälenden Gedanken an das ungewisse Schicksal des Tieres erspart bleiben würden.

Jens Wolters www.tierschutz-pressedienst.de

Zum Autor: Jens Wolters engagiert sich seit 30 Jahren ehrenamtlich für den Tierschutz, war 25 Jahre für einen der größten niedersächsischen Tierschutzvereine - u.a. über 10 Jahre als Pressesprecher - tätig, war Mitglied im Deutschen Presseverband e.V., stellvertretender Vorsitzender einer gemeinnützigen, weltweit tätigen Tierschutz-Stiftung und ist Initiator der Internetseite www.tierschutz-pressedienst.de .
 

ende news 14.9.2009
Utah's ‘Hogle Zoo’  in Salt Lake City
Nachwuchs – Erfolge …
Die im Moment wohl größte Attraktion des Zoos´s sind die drei jungen sibirischen Tiger!
Schon die Mutter der drei männlichen Amur -Tigerbabys - Basha -   wurde im Jahr 2003 dort im Zoo geboren. Der Vater hört auf den Namen  Kazek, wie die drei neuen Familienmitglieder einmal heißen sollen, ist noch nicht verlautbart. Geboren wurden sie am bereits am 02. Juni diesen Jahres, waren aber bisher samt ihrer Mutter von der Öffentlichkeit fern gehalten worden. Es war die erste Schwangerschaft des Tigerweibchens und nach Angaben der Zoodirektion ist sie eine führsorgliche Mutter!
Die Amur Tiger [Foto: Beispiel] (sie wurden früher sibirische Tiger genannt) sind nicht nur in Sibirien, sondern auch im Nordosten von China beheimatet, können bis über 290 Kg schwer werden und eine Länge von bis zu über 3,50 Meter erreichen.
Aber nicht nur über die drei Tigerbabys freuen sich Zoodirektion und Besucher, sondern in dem Zoo wurden in diesem Jahr auch noch ein männliches Giraffenbaby, ein weibliches Elefantenbaby, ein männliches Schneeleoparden Baby und zwei Goldlöwenaffen [Foto: Beispiel] (golden lion tamarin mokeys) geboren.
Diese Affen gehören zu den seltensten und vom Aussterben bedrohten Affen der Welt!
Panda – Zwillinge in China geboren
… seltener Nachwuchs im Shaanxi Rare Wildlife Rescue and Breeding Research Centre …
mit den beiden Neugeborenen sind es jetzt 20 Riesenpandas, die sich in diesem Schutzgebiet aufhalten. Da die Pandas nicht gerade sehr vermehrungsfreudig sind, wurde die Mutter der jetzt geborenen Zwillinge künstlich mit dem Samen von zwei verschiedenen Männchen befruchte, so dass man zumindest jetzt noch nicht sagen kann, wer der Vater ist. Das muß später eine Gen-Untersuchung ergeben.
Noch leben etwa 1,590 wilde Pandas in China, die meisten im Südwesten, in Szechuan, Shaanxi und der nordwestlichen Provinz Gansu, aber ihre Zahl geht immer weiter zurück, weil die Lebensbedingengen für sie immer schlechter werden. Bisher wurden in den vergangenen Jahren etwa 180 Pandas in der Gefangenschaft geboren, was aber nicht ausreicht um die Population zu erhalten.
(Foto: einer anderen Pandamutter)
Kenia
… jedes Jahr ca. 100 Löwen weniger ...
Seit dem Jahr 2002 sind es in Kenia Jahr für Jahr ca. 100 Löwen weniger geworden! Das wurde von dem Kenianischen Wildlife Service vor wenigen Tagen bekannt gegeben. Gleichzeitig wies die Organisation darauf hin, dass – so dieser Schwund andauern würde – in ca. 20 Jahren in Kenia kein Löwe mehr anzutreffen sei!
Die Hauptschuld daran würden Herdenwächter tragen, die die Löwen abschießen, weil sie die Herden angreifen, um Beute zu machen, behauptete der Sprecher der AFP Paul Udoto. Aber auch noch andere Faktoren wären daran beteiligt, dass die Population von 2002 mit gezählten 2,749 Tieren auf derzeitig 2,000 Tiere zurückgegangen sei.

Fledermausnacht in vielen hessischen Orten
... von (vergangenem) Samstag, 29.08.09 auf den Sonntag ...
konnten sich Interessierte in vielen hessischen Orten am 13. Jahrestag der ’Fledermausnacht’  unter fachkundiger Begleitung über das Leben dieser Tiere informieren. Die europäische Fledermausnacht wird inzwischen in 32 Ländern begangen.
Wer sich dafür interessiert, sollte sich schon mal vom NABU (Naturschutzbund) die Angaben zu den Orten usw. für das nächste Jahr zukommen lassen.

 
DAS  AKTUELLE  THEMA  DES  MONATS

Wespen
... sie sind nicht gern gesehen ...
denn viele Menschen haben vor ihnen Angst – ob begründet oder nicht –
darüber lässt es sich streiten!
Daß es verschiedene Wespen gibt, hat man vielleicht schon mal gehört und auch, dass außer zwei Arten die Anderen harmlos sein sollen, hat man vielleicht auch schon mal gehört oder gelesen. Lediglich die Deutsche Wespe und die sogenannte Gemeine Wespe könnten dem Menschen lästig werden – das ist zumindest die Ansicht von Experten. Aber einen solchen Experten hat man vermutlich nicht gerade parat, wenn einem die Wespen umschwärmen.

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