Tierschutzliga
in Deutschland e.V.
Listenhunde brauchen eine
Lobby!
Die Tierheime der Tierschutzliga sind überfüllt mit beschlagnahmten Hunden, die einzig und allein wegen ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten. Eingeteilt in Kategorie I bis III ist die Haltung dieser so genannten Listenhunde entweder überhaupt nicht oder nur mit einem Gutachten möglich, das ihre Gutmütigkeit beweist.
Unverständlich ist: Die Listenhunde der Kategorie I sind in Bayern für ein Gutachten von vorn herein nicht zugelassen. Ohne auffällig geworden zu sein, sind sie zu einem lebenslangen Aufenthalt im Tierheim verurteilt. Es sei denn, ihr Halter könnte ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen. Doch dies kann (im Sinne der Verordnung) kaum jemand.
Diese pauschale Maßregelung von bestimmten Hunderassen gaukelt eine vermeintliche Sicherheit vor gefährlichen Hunden vor, die tatsächlich nicht gegeben ist, denn: Jeder Hund – egal welcher Rasse – kann durch falsche Behandlung, Erziehung oder Ausbildung zur Gefahr für andere Lebewesen werden.
Den Preis für die Internierung der grundlos diskriminierten Hunde bezahlt die Tierschutzliga – und natürlich die Hunde – mit lebenslangem Dauerarrest.
DIESEN HUNDEN DROHT LEBENSLANGER ARREST
American Pitbull Terrier – American Staffordshire Terrier – Staffordshire Bullterrier – Tosa Inu und Mischrassen
DIESE HUNDE FINDEN NUR MIT GUTACHTEN EIN ZUHAUSE
Alano – American Bulldog – Bullmastiff – Bullterrier – Cane Corso – Dogo Argentino – Dogue de Bordeau – Fila Brasiliero – Mastiff – Mastin Espanol – Mastino Napoletano – Dogo Canario – DogoMalloquin und Mischrassen sowie durch Ausbildung aggressive gemachte Hunde (z.B. Polizeihunde)

Die Tierschutzliga in Deutschland e.V. fordert den bayerischen
Innenminister Joachim Herrmann auf, dafür zu sorgen dass:
- alle Hunderassen die §1 der bayerischen „Verordnung über Hunde
mit geistiger Aggressivität u. Gefährlichkeit“ vom 10.07.1992
in der Fassung vom 04.09.2002 (Art. 37 LStVG) gelistet sind,
gleichgestellt behandelt werden und allen Hunden das Recht auf
eine Einzelüberprüfung im Rahmen eines Wesenstestes zugebilligt
wird.
- überprüfte Hunde auch in Bayern von verantwortungsvollen Hundeführern mit entsprechender Eignung gehalten werden dürfen
- Zucht, Transport und die illegale Einfuhr von Hunden aus dem Ausland, vor allem aus Osteuropa, strenger kontrolliert und sanktioniert wir.
- Langfristig gesehen, die bayerische Hundeverordnung in bundesweit gültiges Heimtiergesetz integriert wird, das Zucht, Haltung, Ausbildung und Umgang mit Haustieren einheitlich regelt.