...Hundehalter empört: Jäger droht mit Abschuss ...

Nicht immer ungetrübt ist die Beziehung zwischen Hundehaltern und Jägern, wenn es um den Spaziergang im Wald geht. Für Reiner Langenbach-Zidar hat dieses Verhältnis seit jüngst einen tiefen Riss. Er ärgert sich über ein privates Schild, das offen mit dem Abschuss streunender Hunde droht.

 

"Erschießungsgefahr! Hunde an der Leine führen!" -
Mit diesem Schild droht der Jäger den Hundehaltern.

(Foto: Jens Wursthorn) 

Mit seinem Golden Retriever ‑Rocky unternimmt der Rentner ausgedehnte Spaziergänge. Dabei stieß er wenige Meter neben dem Verbindungsweg zwischen Schönenbach und Linach auf ein Dreiecksschild, das zunächst wie ein offizielles Warnzeichen wirkt.

Das springende Reh ist geläufig und weist auf Wildwechsel hin, doch die schriftliche Botschaft erscheint dem Hundebesitzer als unmissverständliche Drohung. ‑Hunde an der Leine führen! Erschießungsgefahr ist dort zu lesen. Langenbach-Zidar ärgert sich massiv.  

’Hier sollte wohl eher der Aufsteller des Schildes an die juristische Leine genommen und sein Jagdschein nebst Knarre schleunigst entzogen werden’,  - schimpft er in einem Schreiben an den SÜDKURIER. 

Er findet es überdies daneben, dass mit dem Schild ein Straftatbestand, nämlich der Abschuss nicht angeleinter Hunde, öffentlich angekündigt werde. Vor dem Hintergrund des Amoklaufes in Winnenden und der Diskussion um die charakterliche Einigung von Schützen und dem Umgang und der Verwahrung von Schusswaffen sei dies problematisch.
Wenn Waffenbesitzer quasi mit dem Finger am Abzug durch den Wald schleichen, bedürften sie des besonderen Augenmerks von Politik und Justiz. 

Nach seinem Kenntnisstand bestehe nach dem Landesjagdrecht kein genereller Leinenzwang für Hunde. Dennoch, so sagte er gestern, werde er das betreffende Waldstück künftig meiden. ‑Ich habe einfach ein ungutes Gefühl, sagt er, obwohl er den Hund im Wald an der Leine führt. Der 65-Jährige hat Angst um seinen ‑Rocky. Zumal Gerichtsurteile zu Hunde- und Katzenabschüssen mitunter zu einem lächerlichen Strafmaß führten. Der dreieinhalbjährige Rüde habe die Hundeschule besucht und sei ‑lammfromm.

Dennoch, so sein Herrchen, seien Anfeindungen im Alltag nicht selten. Manchmal ist das schon eine Hysterie, bloß weil es sich um einen großen Hund handelt. Mehr gegenseitiges Verständnis sei wünschenswert.

Auch Bernhard Tritschler vom Polizeiposten Furtwangen kennt das Schild, das rund 400 Meter jenseits des Bahndamms zu finden ist. ’Rechtlich ist das nicht haltbar!’, meint er, ’Einschüchternd wirke das Schild nicht unbedingt’.
‑Da teilen sich die Meinungen! - 

Erich Straub, Vorsitzender des Hegerings Oberes Bregtal, kennt die Motive des Jägers, der das Schild aufstellte. Er war genervt, weil viele Leute durch sein Revier gelaufen sind und er deshalb die Abschussquote nicht erfüllen konnte. Von Abschüsse von wildernden Hunden und Katzen im Oberen Bregtal in der Vergangenheit sei ihm nichts bekannt. Im Jagdrecht sei festgelegt, dass der Jäger das wildernde Tier zunächst einfangen muss. Umgekehrt höre und lese man oft von wildernden Hunden und Wildschäden.

Bernhard Hake, Leiter der Außenstelle Triberg des Kreisforstamtes, meinte, mit dem Schild werde der jagdlichen Öffentlichkeit ein Bärendienst erwiesen. Es sei nicht rechtlich bindend. Hake plädiert auf gegenseitige Toleranz von Jägern und Hundehaltern.

Quelle:

http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/furtwangen/Hundehalter-empoert-Jaeger-droht-mit-Abschuss;art372517,3846651   

Heidrun Schultz

www.tierischer-einsatz.de

www.schwedter-tierheim.de


Und hier noch ein Kommentar zum obigen Artikel:
Warum wird nicht sofort mit einer Strafanzeige gegen den Jäger wegen Ankündigung einer Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit reagiert? 

Das Schild bringt doch unverblümt zum Ausdruck, dass jedem Spaziergänger, der nicht bereit ist, seinen Hund anzuleinen, mit "Erschießungsgefahr", d. h. mit dem Tode mittels einer Waffe gedroht wird (§ 241 StGB, Bedrohung; § 126 StGB, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten). MfG BS

Bernd Schwab